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Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

Der individuelle Sanierungsfahrplan zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Ihr Haus energetisch effizient wird – mit klarer Reihenfolge, Kosteneinschätzung und Fördermöglichkeiten. Erstellt wird er von einem qualifizierten Energieberater.

Was ist der iSFP?

Der iSFP ist ein vom Bund gefördertes Beratungsinstrument. Ein qualifizierter Energieberater nimmt Ihr Gebäude auf und erstellt einen aufeinander abgestimmten Fahrplan: Welche Maßnahmen in welcher Reihenfolge sinnvoll sind, was sie ungefähr kosten und wie viel Energie sie sparen.

Förderung der Erstellung

Ein individueller Sanierungsfahrplan kann im Rahmen einer förderfähigen Energieberatung für Wohngebäude (EBW) erstellt werden. Eine Energieberatung für Wohngebäude (EBW) kann nach der aktuellen BAFA-Förderung mit 50 % des förderfähigen Beratungshonorars bezuschusst werden – höchstens 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern bzw. 850 € bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten, sofern die Förderbedingungen erfüllt sind.

Der iSFP-Bonus bei späteren Maßnahmen

Bei bestimmten BEG-Einzelmaßnahmen kann ein geförderter iSFP einen zusätzlichen Förderbonus von bis zu 5 Prozentpunkten ermöglichen. Seit 21.07.2026 gelten dafür Mindestinvestitionsgrenzen und weitere Voraussetzungen; für die eigentliche Heizungsförderung gilt der iSFP-Bonus nicht.

Der Bonus gilt also nicht automatisch für jede Maßnahme und nicht für die Heizungsförderung. Welche Voraussetzungen in Ihrem Fall gelten, prüft Ihr Energieberater.

So kommen Sie zu Ihrem iSFP

  1. Kurzformular ausfüllen (Gebäude, Anliegen, Kontakt).
  2. Wir vermitteln Sie an qualifizierte Energieberater aus Ihrer Region.
  3. Vor-Ort-Aufnahme, Erstellung des Fahrplans, Besprechung der nächsten Schritte.

Passend dazu: Förderung der Energieberatung, Fördermittel für die Sanierung und Energieberater finden.

Hinweis: Energieberatung-Gurus ist ein unabhängiges Vermittlungsportal und erbringt selbst keine Energieberatung oder Fördermittelberatung – wir vermitteln an passende qualifizierte Energieberater; soweit das jeweilige Förderprogramm eine Listung in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes voraussetzt, berücksichtigen wir entsprechend gelistete Fachleute. Angaben zu Förderung und Recht sind allgemeine Orientierung; Förderbedingungen können sich ändern, maßgeblich sind die jeweils aktuellen Bedingungen von BAFA, KfW und Bund sowie die Prüfung durch Ihren Energieberater. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.

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