Heizungstausch – unabhängig & nach aktueller Rechtslage beraten
Welche neue Heizung passt zu Ihrem Haus – und was gilt rechtlich? Ein unabhängiger Energieberater bewertet Ihr Gebäude neutral, bevor Sie sich auf eine Technik festlegen.
Die Frage vor der Technik
Viele starten mit „Ich brauche eine Wärmepumpe“ – richtig ist: zuerst das Gebäude verstehen. Dämmstandard, Heizlast, vorhandene Heizkörper und Warmwasserbedarf entscheiden, welche Lösung wirtschaftlich ist.
Aktuelle Rechtslage (seit 29.07.2026)
Seit Ende Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Eine pauschale Pflicht, eine neue Heizung mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien zu betreiben, besteht nicht mehr – Eigentümer haben grundsätzlich wieder mehr Wahlfreiheit bei der Heiztechnik.
Für neu eingebaute Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen im Bestand gelten jedoch schrittweise Anforderungen an klimafreundlichere Brennstoffe:
| ab Jahr | Mindestanteil klimafreundlicher Brennstoffe |
|---|---|
| 2029 | 10 % |
| 2030 | 15 % |
| 2035 | 30 % |
| 2040 | 60 % |
Welche Lösung wirtschaftlich und förderfähig ist, sollte deshalb im Einzelfall geprüft werden.
Kommunale Wärmeplanung
Die kommunale Wärmeplanung kann Hinweise auf künftige Wärmenetze und Versorgungsoptionen geben und sollte bei langfristigen Investitionsentscheidungen berücksichtigt werden. Sie ist jedoch kein Auslöser einer pauschalen 65-%-Heizungspflicht.
Was der Berater prüft
- Eignung für Wärmepumpe (Vorlauftemperatur, Heizflächen) und sinnvolle Hybridlösungen.
- Wirtschaftlichkeit und Förderfähigkeit der Optionen.
- Reihenfolge: erst Heizlast/Dämmung betrachten, dann Heizung dimensionieren.
Die neue Heizung lässt sich über die Bundesförderung bezuschussen – mehr unter Fördermittel Sanierung.
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