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Heizungstausch – unabhängig & nach aktueller Rechtslage beraten

Welche neue Heizung passt zu Ihrem Haus – und was gilt rechtlich? Ein unabhängiger Energieberater bewertet Ihr Gebäude neutral, bevor Sie sich auf eine Technik festlegen.

Die Frage vor der Technik

Viele starten mit „Ich brauche eine Wärmepumpe“ – richtig ist: zuerst das Gebäude verstehen. Dämmstandard, Heizlast, vorhandene Heizkörper und Warmwasserbedarf entscheiden, welche Lösung wirtschaftlich ist.

Aktuelle Rechtslage (seit 29.07.2026)

Seit Ende Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Eine pauschale Pflicht, eine neue Heizung mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien zu betreiben, besteht nicht mehr – Eigentümer haben grundsätzlich wieder mehr Wahlfreiheit bei der Heiztechnik.

Für neu eingebaute Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen im Bestand gelten jedoch schrittweise Anforderungen an klimafreundlichere Brennstoffe:

ab JahrMindestanteil klimafreundlicher Brennstoffe
202910 %
203015 %
203530 %
204060 %

Welche Lösung wirtschaftlich und förderfähig ist, sollte deshalb im Einzelfall geprüft werden.

Kommunale Wärmeplanung

Die kommunale Wärmeplanung kann Hinweise auf künftige Wärmenetze und Versorgungsoptionen geben und sollte bei langfristigen Investitionsentscheidungen berücksichtigt werden. Sie ist jedoch kein Auslöser einer pauschalen 65-%-Heizungspflicht.

Was der Berater prüft

Die neue Heizung lässt sich über die Bundesförderung bezuschussen – mehr unter Fördermittel Sanierung.

Hinweis: Energieberatung-Gurus ist ein unabhängiges Vermittlungsportal und erbringt selbst keine Energieberatung oder Fördermittelberatung – wir vermitteln an passende qualifizierte Energieberater; soweit das jeweilige Förderprogramm eine Listung in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes voraussetzt, berücksichtigen wir entsprechend gelistete Fachleute. Angaben zu Förderung und Recht sind allgemeine Orientierung; Förderbedingungen können sich ändern, maßgeblich sind die jeweils aktuellen Bedingungen von BAFA, KfW und Bund sowie die Prüfung durch Ihren Energieberater. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.

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