Fördermittel für die energetische Sanierung
Bei der Gebäudesanierung gibt es erhebliche Zuschüsse und zinsgünstige Kredite. Der Energieberater findet die passende Kombination für Ihr Vorhaben – hier ein Orientierungsüberblick (Stand 2026).
Die wichtigsten Wege
- BAFA – Einzelmaßnahmen (BEG EM): Zuschüsse für Dämmung, Fenster, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung.
- Heizungsförderung (KfW): Zuschuss für den Einbau förderfähiger Heizungen im Bestand, inkl. möglicher Boni.
- KfW-Kredite: zinsgünstige Förderkredite, teils mit Tilgungszuschuss, für umfassende Sanierungen zum Effizienzhaus.
- iSFP-Bonus: Bei bestimmten BEG-Einzelmaßnahmen kann ein geförderter iSFP einen zusätzlichen Förderbonus von bis zu 5 Prozentpunkten ermöglichen. Seit 21.07.2026 gelten dafür Mindestinvestitionsgrenzen und weitere Voraussetzungen; für die eigentliche Heizungsförderung gilt der iSFP-Bonus nicht.
Heizungsförderung 2026 im Überblick
Die Heizungsförderung besteht aus einer Grundförderung von aktuell 30 %; je nach Voraussetzungen (u. a. Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus) sind für Privatpersonen insgesamt bis zu 80 % möglich. Die förderfähigen Kosten liegen beim Einfamilienhaus grundsätzlich bei bis zu 28.000 € für die erste Wohneinheit. Die Förderbedingungen wurden zum 21.07.2026 geändert.
Reihenfolge: Antrag und Beauftragung
Die richtige Reihenfolge hängt vom Förderprogramm ab: Verträge dürfen teilweise bereits vor der Antragstellung geschlossen werden, müssen dann aber bestimmte Fördervorbehalte (z. B. aufschiebende oder auflösende Bedingung) enthalten. Beginnen Sie keine förderschädliche Umsetzung, bevor die Voraussetzungen des konkreten Programms geprüft sind.
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