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Förderung der Energieberatung

Gute Nachricht: Nicht nur die Sanierung, sondern bereits die Energieberatung selbst wird staatlich gefördert. Über die Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (EBW) übernimmt das BAFA einen Teil der Beratungskosten.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die qualifizierte Energieberatung für bestehende Wohngebäude – typischerweise als individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) oder als Beratung zur Effizienzhaus-Sanierung. Die Beratung muss von einem in der Energieeffizienz-Expertenliste geführten Berater durchgeführt werden. Förderfähig sind grundsätzlich nur bestehende Wohngebäude, deren Bauantrag bzw. Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens zehn Jahre zurückliegt.

Wie hoch ist die Förderung?

Eine Energieberatung für Wohngebäude (EBW) kann nach der aktuellen BAFA-Förderung mit 50 % des förderfähigen Beratungshonorars bezuschusst werden – höchstens 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern bzw. 850 € bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten, sofern die Förderbedingungen erfüllt sind. Bei Wohnungseigentümergemeinschaften kann unter Voraussetzungen zusätzlich ein Erläuterungszuschuss hinzukommen.

Reihenfolge und Antrag

Die richtige Reihenfolge hängt vom Förderprogramm ab: Verträge dürfen teilweise bereits vor der Antragstellung geschlossen werden, müssen dann aber bestimmte Fördervorbehalte (z. B. aufschiebende oder auflösende Bedingung) enthalten. Beginnen Sie keine förderschädliche Umsetzung, bevor die Voraussetzungen des konkreten Programms geprüft sind. Bei der EBW darf mit der eigentlichen Beratung bzw. den förderrelevanten Berechnungen noch nicht begonnen sein; ein Beratungsvertrag kann bereits vorher geschlossen werden, wenn seine Wirksamkeit von der Förderzusage abhängig gemacht wird.

Und danach: Förderung der Maßnahmen

Setzen Sie Maßnahmen aus dem iSFP um, können diese zusätzlich gefördert werden – siehe Fördermittel für die Sanierung.

Hinweis: Energieberatung-Gurus ist ein unabhängiges Vermittlungsportal und erbringt selbst keine Energieberatung oder Fördermittelberatung – wir vermitteln an passende qualifizierte Energieberater; soweit das jeweilige Förderprogramm eine Listung in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes voraussetzt, berücksichtigen wir entsprechend gelistete Fachleute. Angaben zu Förderung und Recht sind allgemeine Orientierung; Förderbedingungen können sich ändern, maßgeblich sind die jeweils aktuellen Bedingungen von BAFA, KfW und Bund sowie die Prüfung durch Ihren Energieberater. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.

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