Energieausweis für Ihr Gebäude
Beim Verkauf, der Vermietung, Verpachtung oder beim Leasing ist in der Regel ein gültiger Energieausweis erforderlich. Wir vermitteln Sie an Fachleute, die den passenden Ausweis ausstellen.
Bedarfs- oder Verbrauchsausweis?
Ob ein Bedarfs- oder Verbrauchsausweis zulässig ist, hängt insbesondere von Gebäudeart, Baujahr, Zahl der Wohneinheiten und energetischem Zustand ab:
- Ein Bedarfsausweis ist u. a. für Neubauten vorgesehen sowie grundsätzlich für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde – es sei denn, das Gebäude erreichte bei Fertigstellung oder nach späterer Sanierung mindestens das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977.
- Für andere Bestandsgebäude ist unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch ein Verbrauchsausweis möglich.
Kleine Gebäude und bestimmte Baudenkmäler sind von Teilen der Energieausweispflichten ausgenommen. Was für Ihr Gebäude gilt, klärt der Aussteller anhand Ihrer Angaben.
Mehr als nur ein Dokument
Ein Bedarfsausweis liefert nebenbei Hinweise auf Einsparpotenziale – ein guter Einstieg in eine Vor-Ort-Energieberatung oder einen Sanierungsfahrplan.
Hinweis: Energieberatung-Gurus ist ein unabhängiges Vermittlungsportal und erbringt selbst keine Energieberatung oder Fördermittelberatung – wir vermitteln an passende qualifizierte Energieberater; soweit das jeweilige Förderprogramm eine Listung in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes voraussetzt, berücksichtigen wir entsprechend gelistete Fachleute. Angaben zu Förderung und Recht sind allgemeine Orientierung; Förderbedingungen können sich ändern, maßgeblich sind die jeweils aktuellen Bedingungen von BAFA, KfW und Bund sowie die Prüfung durch Ihren Energieberater. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
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